Tylicki mit Zivilklage vor High Court erfolgreich

Freddy Tylicki war mit seiner Zivilklage gegen seinen ehemaligen Jockey-Kollegen Graham Gibbons vor dem High Court erfolgreich. Tylicki hatte Gibbons beschuldigt, für den folgenschweren Sturz im Oktober 2016 in Kempton verantwortlich gewesen zu sein, seit dem er gelähmt ist.

Am Dienstagabend, nach einer fünftägigen Anhörung, erklärte Richterin Karen Walden-Smith in einem 26 Seiten starken Urteil, dass Gibbons “in rücksichtsloser Missachtung der Sicherheit von Herrn Tylicki” gehandelt habe, als er sein Pferd Madame Butterfly in einem Rennen in Kempton am 31. Oktober 2016  im Schlussbogen, etwa 800 Meter vor dem Ziel, nach innen in Richtung der Rails dirigierte, mit dem Ergebnis, dass Tylickis Pferd Nellie Deen keinen Platz mehr hatte, und in die Hacken von Madame Butterfly lief.

Das Lager des Beschuldigten Graham Gibbons hatte sich bei seiner Verteidigung auf die Entscheidung der Rennleitung gestützt, die Gibbons damals nach dem Rennen von Schuld entlastete. Zudem hätte Tylicki innen nicht genug Platz gehabt, um mit seinem Pferd seine Position zu verbessern.

Das Gericht wies das jedoch zurück und stützte sich vielmehr auf die Aussagen von Jim Crowley und Pat Cosgrave, die ebenfalls an dem besagten Rennen teilnahmen, sowie auf einen Sachverständigenbericht von Ryan Moore. Die Richterin erkannte einen “Vier-Sekunden-Zeitraum”, dem Gibbons mit einer “rücksichtslosen Missachtung ritt, obwohl er wusste, oder hätte wissen müssen, dass sich sein rivalisierender Jockey innerhalb einer halben Länge von seinem eigenen Pferd innen von ihm befand.” Gibbons tat mehr, “als nur Madame Butterfly zu kontrollieren”, so die Richterin.

Die Richterin sagte, dass er (Gibbons) Druck auf den Zügel ausübte, um Madame Butterfly in die Spur von Nellie Deen zu bringen, und damit auch nach einer ersten Kollision nicht aufhörte. “Ich akzeptiere die Aussage nicht, dass Herr Gibbons sich nicht der Anwesenheit von Nellie Deen bewusst war, bis er den Ruf “Gibbo” von Herrn Tylicki hörte. Er wusste zu diesem Zeitpunkt sicherlich von der Anwesenheit von Herrn Tylicki und Nellie Deen, und unternimmt nichts dafür, Madame Butterfly von den Rails wegzuziehen, um Herrn Tylicki eine Chance zu geben”, so die Richterin.

Eine Summe, die von Gibbons als Entschädigung zu zahlen ist, wurde im Urteil nicht festgelegt, da das Gericht nur gebeten wurde, sich mit der grundlegenden Haftungsfrage zu befassen. Der Wert der Forderung bleibt eine Privatangelegenheit zwischen den beiden Seiten. Im ursprünglichen Antrag der Anklage war ein Betrag von sechs Millionen Pfund genannt worden.

In einer von seinen Anwälten abgegebenen Erklärung teilte Freddy Tylicki mit, dass mit dem Ergebnis die Sache für ihn nun abgeschlossen sei, und sich darauf freue das alles nun hinter sich lassen zu können. “Ich hoffe jedoch, dass dieses Urteil daran erinnert, dass die Teilnahme an einer gefährlichen Sportart wie Pferderennen nicht dazu berechtigt, mit einer rücksichtslosen Missachtung der Sicherheit seiner Mitbewerber anzutreten”, wird Tylicki in der Erklärung weiter zitiert.

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