Am vergangenen Mittwoch wurde vor dem Ordnungsausschuss von Deutscher Galopp der Fall von Markus Klug verhandelt.
Klug wurde Fahrlässigkeit in zwei Fällen der Anwendung eines unerlaubten Mittels zur Last gelegt und letztlich die Lizenz für sechs Monate, ausgesetzt zur Bewährung, entzogen. In seinem sogenannten „letzten Wort“ machte der Trainer unter anderem darauf aufmerksam, dass ihm im Falle eines Lizenzentzugs die Kündigung drohe, weshalb er niemals absichtlich einem Pferd eine unerlaubte Substanz verbreichen würde. „Ich weiß, dass ich verantwortlich bin“, so Markus Klug am Mittwoch. „Ich kenne die Paragrafen. Ich bin aber dankbar dafür, dass hier der Eindruck entstanden ist, dass ich den Pferden nichts gegeben habe. […] Ich habe den besten Arbeitsplatz im deutschen Galopprennsport, und den würde ich doch nicht leichtfertig aufs Spiel setzen!“
Dass Klug nicht wissentlich gedopt hat, konnte er im Laufe der Anhörung deutlich machen, dennoch sah man von Seiten des Kontroll- und Ordnungsausschuss Fahrlässigkeit des Trainers gegeben. Und die von Klug angesprochene Kündigung? Die wird es nicht geben. „Das stand nie zur Debatte“, so Dr. Günter Paul, der Klug juristisch beistand, am Montag zur Sport-Welt.